Engagiert, versiert, vertrauensvoll.

Ihre Immobilienexpertin für den Landkreis Neumarkt i.d.Opf. im Herzen BayernsBarbara Tretter Immobilien

Den Mehrwert, eine versierte und zuverlässige Expertin für Ihren Immobilienverkauf gefunden zu haben, spüren Sie von Anfang an. Mein Streben gilt, Ihren Aufwand zu minimieren und Ihren Erfolg zu maximieren.

Mit Ehrgeiz und Anspruch setze ich eine fundierte Beratung, die klare Trennung von Wesentlichem und Unwesentlichem, eine gewissenhafte Übernahme aller komplexen Themenbereiche und die versierte Entwicklung von Ideen in ein erfolgreiches Verkaufskonzept um und verschaffe Ihnen Freiraum.

Ihre individuellen Anliegen führe ich mit den anspruchsvollen und dynamischen Anforderungen des Immobilienmarktes zusammen. Ihre Zeit ist wertvoll, deshalb kümmere ich mich mit persönlichem Engagement um Ihren Immobilienverkauf.

Barbara Tretter Unterschrift

Barbara Tretter

Barbara Tretter Portrait

Legen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in erfahrene Hände

Ein erfolgreicher Verkauf beginnt mit einer kompetenten Beratung.

Als zertifizierte Immobilienmaklerin (IHK) übernehme ich die sachliche und unabhängige Perspektive für den anspruchsvollen Verkauf Ihres Eigentums, damit Sie sich entspannt zurücklehnen und auf den Notartermin freuen können.

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Immobilien-News Aktuelle Neuigkeiten

31 Oktober

31.10.2025

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Neumarkt in der Oberpfalz

Wohnhaus BFS-8 Architekt: Franz Xaver Gärtner Diplom-Architekt Franz Xaver Gärtner (1925-1989) war ein Schüler des Münchner Star-Architekten Professor Sep Ruf*. Dieser galt neben Egon Eiermann als Erneuerer der internationalen Architektur. Die von ihm geplanten Gebäude hatten einen unverwechselbaren, großzügigen, konsequenten und weltoffenen Charakter. Gestalt und Konstruktion waren in Harmonie, ähnlich wie bei den Häusern Richard […]
30 Oktober

30.10.2025

Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]