Haus zur Miete in Sulzkirchen (offen)

30. Juli 2022

Haus zur Miete in Sulzkirchen (offen)

Erstbezug – Doppelhaushälfte in ländlicher und ruhiger Dorflage – 119 qm Wohnfläche, Terrasse, Garten und 2 Außenstellplätze
Neubau KfW 55 Doppelhaus in ländlicher und ruhiger Dorflage, dennoch mit guter Anbindung und Infrastruktur in naher Umgebung. Erdgeschoss: Lichter Eingangsbereich mit Garderobe, Sanitär, Hauswirtschaftsraum, Küche und Wohn-/Essbereich Obergeschoss: 3 Zimmer 1 Tageslichtbad Aufgang zum Spitzboden Das Doppelhaus ist vollumfänglich wertig und geschmackvoll ausgestattet. 386 qm Grundstück 2 Außenstellplätze Terrasse Garten Genießen Sie alle Vorteile eines energieeffizienten Neubaus mit zeitgemäßer Grundrisseinteilung, wertiger Ausstattung und wohltuendem Erstbezug. Sie möchten gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren? Auf Ihren Anruf freue ich mich. Herzliche Grüße Barbara Tretter

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21.11.2024

BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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