Umzug ins Pflegeheim: Fristlose Kündigung unzulässig

29. Mai 2019

Umzug ins Pflegeheim: Fristlose Kündigung unzulässig

Müssen Mieter ihre Wohnung aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation aufgeben, ist das ein schwerer Schritt, der jedoch nicht zulasten des Vermieters erfolgen darf. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied, dass eine fristlose Kündigung in diesem Fall nicht zulässig ist.

Der Fall: Paar muss ins Pflegeheim
Im aktuellen Fall musste ein älteres Paar aufgrund seiner gesundheitlichen Situation ins Pflegeheim. Aus diesem Grund kündigte es seine Wohnung fristlos und zusätzlich hilfsweise fristgerecht, mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Der Vermieter bestätigte die fristgerechte Kündigung.
Da die Mieter keine weiteren Mieten zahlten, behielt der Vermieter den entsprechenden Teil der Mietkaution ein. Die Mieter klagten schließlich auf Herausgabe der vollen Mietkaution.

Das Urteil: Krankheit rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Das Amtsgericht entschied zulasten der Mieter: Der Umstand, dass die Mieter aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage waren, in der Wohnung zu leben, genüge nicht für eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB. Ihr Gesundheitszustand sei ein ihrem eigenen Risikobereich zuzuordnender Umstand, der sich nicht durch Verkürzung der Kündigungsfrist zulasten der Vermieter auswirken könne. Der Vermieter darf die Kaution einbehalten. [AZ 205 C 172/18]

Aktueller Beitrag

Immobilien

21.12.2024

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Schwabach

*Ein Haus für Ihre Lebensvariationen* In ruhiger Wohnlage präsentiert sich das solide und in Massivbauweise errichtete Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und großer Garage auf seinem 1.131 qm großem Grundstück. Ein selten großartiger Grundriss überzeugt bei einem ersten Rundgang. Der überdachte Hauseingangsbereich ist komfortabel bei Schlechtwetterlage und lässt Einkäufe sicher abstellen. Ebenso angenehm und lebenspraktisch ist der […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht