Wohneigentum: Unverheiratete Paare sollten sich absichern

20. Mai 2021

Wohneigentum: Unverheiratete Paare sollten sich absichern

In Deutschland leben laut Erhebung des Statistischen Bundesamtes rund 6,5 Millionen Personen ohne Trauschein in einem gemeinsamen Haushalt. Erwerben diese Paare gemeinsames Eigentum und einer der Partner stirbt, hat der Hinterbliebene kein gesetzliches Erbrecht. Darauf weist der Verband Privater Eigentümer (VPB) hin.

Gesetzliche Erbfolge wird beachtet

Egal, ob das Eigentum gemeinsam erworben wurde oder nur dem Verstorbenen gehörte: liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach haben dessen Angehörige Anspruch auf seinen Teil des Eigentums. Der überlebende Partner muss die Erben regelmäßig auszahlen oder eine finanzielle Ablöse verhandeln – beides ist eine große finanzielle Belastung, die sich nicht jeder leisten kann. Aus diesem Grund rät der VPB unverheirateten Paaren zur Vorsorge.

Vorsorgen & beraten lassen

Paare sollten so früh wie möglich ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag schließen, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und somit den eigenen Anteil im Todesfall auf den Partner übertragen. In diesem Fall haben dann nur noch eigene Kinder Anspruch auf ihren Pflichtteil – auf diesen könnten sie sogar notariell verzichten. Interessierte Paare sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, da zum Beispiel eine Änderung des Testaments nach Ableben des ersten Partners nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

 

Aktueller Beitrag

Immobilien

21.12.2024

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Schwabach

*Ein Haus für Ihre Lebensvariationen* In ruhiger Wohnlage präsentiert sich das solide und in Massivbauweise errichtete Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und großer Garage auf seinem 1.131 qm großem Grundstück. Ein selten großartiger Grundriss überzeugt bei einem ersten Rundgang. Der überdachte Hauseingangsbereich ist komfortabel bei Schlechtwetterlage und lässt Einkäufe sicher abstellen. Ebenso angenehm und lebenspraktisch ist der […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht